Atommüll im rechtsfreien Raum?
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- Erstellt: Montag, 04. Juni 2018 13:29
Pressemitteilung zur Lagerung der Castorbehälter am AKW Obrigheim vor dem Abtransport nach Neckarwestheim
(04.06.2018) Laut Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (Die Linke) wurde die Lagerung von hochradioaktivem Atommüll des Atomkraftwerkes Obrigheim ohne atomrechtliche Genehmigung und ohne zeitliche Beschränkung im Rahmen des aufsichtlichen Verfahrens akzeptiert (Link http://www.hubertus-zdebel.de/?p=8477).
Zuständige Behörde ist die Atomaufsicht im Umweltministerium Baden-Württemberg.
In dem für die Lagerung genutzten Gebäude auf dem Gelände des Atomkraftwerks Obrigheim war nie der Umgang mit radioaktiven Stoffen zugelassen. Damit fehlten für diese Aufbewahrung Sicherheitsvorkehrungen, wie sie für Zwischenlager für hochradioaktiven Atommüll vorgeschrieben sind. „Der Vorgang zeigt, wie hemdsärmelig mit dem Atomrecht umgegangen wird, um den Aufwand zu sparen, der für den Schutz der Bevölkerung notwendig gewesen wäre.“ kritisiert Franz Wagner vom Bündnis Neckar castorfrei und Udo Buchholz vom Vorstand des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) erklärt „Wenn in Brunsbüttel ein offiziell genehmigtes Zwischenlager seine Genehmigung verliert, weil nicht nachgewiesen ist, dass es gegen Flugzeugabsturz gesichert ist, dann ist es skandalös, dass in Baden-Württemberg hochradioaktiver Atommüll ohne Genehmigung in einem ungeeigneten Gebäude des Atomkraftwerks gelagert wird.“
Im Zusammenhang mit der Verlegung der hochradioaktiven abgebrannten Brennelemente aus dem AKW Obrigheim in das Zwischenlager am AKW Neckarwestheim wurden diese in Castorbehältern über Monate im Maschinenhaus des AKW Obrigheim aufbewahrt. Das betreffende Gebäude ist nicht für eine solche Lagerung genehmigt und auch nicht entsprechend gesichert.
Die 15 mit den hochgefährlichen Brennelementen beladenen Behälter wurden zwischen Mai und Dezember 2017 mit fünf Fahrten per Schiff transportiert, je Fahrt drei Behälter. Die Beladung der Behälter erfolgte nacheinander, so dass jeweils der erste und dann der zweite Behälter warten mussten, bis der dritte fertig war. Als Beladezeit je Behälter wird eine Zeit von zehn bis zwölf Tagen genannt, so dass sich für die fünf Transporte mehr als drei Monate Lagerzeit ergeben. „Gefahrstoffe dürfen laut Gefahrstoffverordnung maximal 24 Stunden an einem nicht dafür genehmigten Ort gelagert werden. Für hochradioaktiven Atommüll gilt diese Vorschrift nicht. Eine Lücke im Atomrecht?“ fragt Gertrud Patan von der Initiative AtomErbe Obrigheim.
Die o. g. Organisationen halten dieses Vorgehen für rechtlich zweifelhaft und in Bezug auf die Sicherheit der Bevölkerung für verantwortungslos und fordern: Um die offensichtlichen Probleme im Umgang mit Atommüll nicht weiter zu vergrößern, müssen alle Atomkraftwerke (AKW) und Atomfabriken sofort abgeschaltet werden statt noch jahrelang weiter enorme Mengen an Atommüll zu produzieren.
(04.06.2018, Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU), Bund der Bürgerinitiativen Mittlerer Neckar (BBMN), Initiative AtomErbe Obrigheim, Bündnis Neckar castorfrei)